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Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis bezeichnet in Deutschland die Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Umgangssprachlich wird sie als Führerschein bezeichnet, wobei die Erlaubnis von der Erlaubnis-Behörde als Fahrerlaubnis ausgestellt wird, während das mitzuführende Ausweispapier den Führerschein darstellt. Das Wort "Führerschein" erscheint zum ersten Mal im Automobilgesetz vom 3. Mai 1909 (Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen). Abgeleitet wurde dieses Wort von "Führen von Fuhrwerken bzw. Tieren". Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Sie ist an das Absolvieren einer Fahrprüfung gebunden.

In Österreich entspricht die Fahrerlaubnis der Lenkberechtigung, in der Schweiz dem Führerausweis.




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